Zum Artikel "Kind will einfach nur spielen, da beißt der Hund zu" vom 16. März:
Die Richterin hat kein Verständnis für Leute die ihren Hund unangeleint auf einem Spielplatz herumlaufen lassen. Das habe ich als Besitzer von drei Hunden und als Großvater auch nicht.
Aber leider hat sie mit ihrem Urteil auch bewiesen, dass sie eine Ahnung von Hunden hat und dass sie an einer Lösung des Problems gar nicht interessiert ist. Was Hund und Halterin in Zukunft anstellen, ist der Richterin anscheinen vollkommen egal. Hauptsache der Fall ist vom Tisch.
Richtig und sinnvoll wäre gewesen, wenn sie die Halterin verpflichtet hätte, einen Hundeführerschein zu machen und den Hund einem Wesenstest zu unterziehen Die Strafe sollte auch nicht der Staat einstreichen, sondern sollte zur Hälfte an den gebissenen Jungen gehen und die andere Hälfte sollte irgendein Tierheim bekommen.